Hydrogeologie / Hydrologie
Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Gewässerbewirtschaftung und zur Wasserversorgung erfolgt die Erarbeitung von Unterlagen, die für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser notwendig sind. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden entsprechend der jeweiligen Landesgesetze hydrogeologische Gutachten gefordert.
Mit unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen sowohl die Übernahme von Teilleistungen als auch von Komplettleistungen an.
Auf der Basis digitaler Geländemodelle und fachspezifischer Software werden von unserem Ingenieurbüro gutachterliche Aussagen zur Hochwassergefährdung einschl. Ausweisung von Überschwemmungsgebieten getroffen. Eine Aktualisierung und Anpassung des Modells in Abhängigkeit von einer zukünftigen Bebauung ist z.B. im Zusammenhang mit der Erstellung von Bebauungsplänen in Bereichen mit Oberflächengewässern von maßgeblicher Bedeutung.
Darüber hinaus ist hydrogeologisches Detailwissen und dessen praxisorientierte Umsetzung unverzichtbarer Bestandteil der Wasserversorgung in den traditionellen, technischen Fachsparten
- Brunnenbau,
- Brunnen-Sanierung/ Regenerierung,
- Brunnen-Rückbau/ Plombierung bzw. Umbau von Brunnen.

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